Allgemeine Geschäftsbedingungen

[ Druckerfreundliche AGBs ]

Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde ENGEL REISEN den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von ENGEL REISEN nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu erteilen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von ENGEL REISEN hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

Orts- und Hotelprospekte, die nicht von ENGEL REISEN herausgegeben werden, sind für ENGEL REISEN und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von ENGEL REISEN gemacht wurden.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt ENGEL REISEN den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von ENGEL REISEN zustande. Die Bestätigung des Eingangs einer Anmeldung stellt noch keine Annahme dar.

Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ENGEL REISEN dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist ENGEL REI-SEN nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so gilt dies als neues Angebot, an das ENGEL REISEN für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist ENGEL REISEN ausdrücklich die Annahme erklärt oder Zahlungen leistet.

2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluß kann eine Anzahlung bis zur Höhe von 20 % des Reisepreises gefordert werden. Wird trotz Mahnung die Anzahlung nicht geleistet, ist ENGEL REISEN berechtigt, nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Antritt der Reise fällig.

Bei Buchung von einem Sparangebot/Frühbucherangebot gelten abweichende Bedingungen.
Hier muss der Reisepreis innerhalb von 14 Tagen komplett bezahlt werden.

Nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises werden die Reiseunterlagen dem Kunden ausgegeben.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Widersprechen sich die Angaben im Prospekt und der Reisebestätigung, so gelten die Angaben in der Reisebestätigung.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für ENGEL REISEN bindend. ENGEL REISEN behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden oder die von ENGEL REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
ENGEL REISEN ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ENGEL REISEN dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Preisänderungen
ENGEL REISEN behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses, wie folgt zu ändern:

Erhöhung der Beförderungskosten:
- bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ENGEL REISEN vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Um den sich so ergebenden Betrag kann ENGEL REISEN den vereinbarten Reisepreis erhöhen.

Erhöhung der Hafen- und Flughafengebühren:
ENGEL REISEN kann den Reisepreis um den anteiligen Betrag erhöhen.

Änderung der Wechselkurse:
ENGEL REISEN kann den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich der Preis für den Einkauf der Reiseleistungen erhöht hat.
Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ENGEL REISEN den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ENGEL REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ENGEL REISEN über die Preiserhöhung geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Stornierungskosten, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ENGEL REISEN. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ENGEL REISEN, soweit der Rücktritt nicht von ENGEL REISEN zu vertreten ist, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung verlangen:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
29.-22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
21.-15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
14.-7. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
bei Nichtantritt 95% des Reisepreises

Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens vorbehalten.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise für den Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so kann ENGEL REISEN ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe von € 75 erheben.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu oben genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfüllt werden.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ENGEL REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende ENGEL REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich ENGEL REISEN bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch ENGEL REISEN
ENGEL REISEN kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von ENGEL REISEN nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ENGEL REISEN, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen; ENGEL REISEN muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

8. Obliegenheiten des Kunden
Mängelanzeige:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, ENGEL REISEN einen festgestellten Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel ENGEL REISEN an deren Sitz in Solingen zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

Fristsetzung vor Kündigung:
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, ENGEL REISEN erkennbaren Gründen wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe objektiv unmöglich ist, von ENGEL REISEN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, ENGEL REISEN erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

Gepäckverlust und Gepäckverspätung:
ENGEL REISEN empfiehlt dringend, Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüIlt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von ENGEL REISEN anzuzeigen.

Reiseunterlagen:
Der Kunde hat ENGEL REISEN zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

Schadensminderungspflicht:
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er ENGEL REISEN auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von ENGEL REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
b) soweit ENGEL REISEN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung von ENGEL REISEN für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

ENGEL REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ENGEL REISEN sind.

Kommt ENGEL REISEN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern ENGEL REISEN in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet das Unternehmen nach den für diese geltenden Bestimmungen.

Kommt ENGEL REISEN bei Seereisen die Stellung eines vertraglichen Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen der §§ 664 ff HGB und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ENGEL REISEN geltend zu machen. Die fristwahrende Geltendmachung kann nur an der unten genannten Adresse erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8. Diese sind binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.

Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben Verhandlungen über die Ansprüche des Reisenden, so ist der Eintritt der Verjährung gehemmt, bis ENGEL REISEN oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen ENGEL REISEN an Dritte, die an der Reise nicht teilgenommen haben, ist ausgeschlossen.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet ENGEL REISEN, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist ENGEL REISEN verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald ENGEL REISEN weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Kunde hierüber informiert werden.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss ENGEL REISEN den Kunden über den Wechsel informieren. Es müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte eingeleitet werden, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
ENGEL REISEN steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit) vorliegen.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ENGEL REISEN schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

ENGEL REISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ENGEL REISEN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ENGEL REISEN die Verzögerung zu vertreten hat.

13. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENGEL REISEN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen ENGEL REISEN im Ausland für die Haftung von ENGEL REISEN dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung

14. Gerichtsstand
Der Reisende kann ENGEL REISEN nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von ENGEL REISEN gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ENGEL REISEN maßgebend.

15. Gültigkeit
Diese Reisebedingungen entsprechen dem Stand Januar 2009 und werden in alle ab dem 01. Januar 2009 geschlossenen Reiseverträge einbezogen.

ENGEL REISEN GmbH & Co KG
Grünewalder Str. 73, 42651 Solingen
Amtsgericht Wuppertal, HRB 19729 .

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